Umweltrecht

Haftung und Zulassung von Verschmutzung

Das Umweltrecht gibt bereits seit Jahren immer stärker verschiedene Rahmenbedingungen für nahezu jede unternehmerische Tätigkeit vor. Es spielt damit eine wesentliche Rolle für die Planung wirtschaftlicher Maßnahmen.

Wir beraten bei allen umweltrechtlichen Überlegungen und prüfen beispielsweise in Fällen des produzierenden Gewerbes eventuelle Haftungstatbestände, die im norwegischen Recht weniger deutlich zwischen der Handlungs- und der Zustandsstörerhaftung unterschieden, als dies vom deutschen Recht bekannt ist. Wir begleiten unsere Mandanten auch gegenüber den Behörden und in gerichtlichen Verfahren, in denen es um eine solche Haftung oder um die Zulassung bestimmter schmutzintensiver Maßnahmen und deren Auflagen geht

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