Prozessführung
Staatliche Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichte
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Prozessführung vor staatlichen Gerichten gemäß der norwegischen Zivilprozessordnung und vor Schiedsgerichten gemäß dem norwegischen Schiedsgerichtsgesetz und anderen Schiedsgerichtsordnungen. Die norwegische Gerichtsbarkeit ist nicht in ordentliche Gerichte und weitere Gerichte aufgeteilt. Wir vertreten aufgrund unserer Expertise in den verschiedenen Gebieten in allen Verfahren und treten daher auch vor den Gerichten auf, die in Deutschland der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeteilt sind.
Mehrere unserer Rechtsanwälte sind am norwegischen Obersten Gerichtshof (Høyesterett) zugelassen und können unsere Mandanten daher auch in den dortigen Revisionsverfahren vertreten. Außerdem werden unsere Rechtsanwälte zu Schiedsrichtern ernannt, so dass wir auch aus deren Perspektive die schiedsgerichtlichen Verfahren kennen.
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