Norwegen hat ein neues Programm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Es richtet sich an solche Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit in den Betrieb zurückholen, und soll damit der Wiederbeschäftigung von Arbeitnehmern dienen.
Die Rahmenbedingungen des neuen Programms sind folgendermaßen:
- Das Programm gilt für die Monate Juli und August 2020. Die Unterstützung kann für beide Monate oder nur für den Monat August beantragt werden.
- Die Unterstützung wird in Bezug auf solche Arbeitnehmer gewährt, die sich zum 28. Mai 2020 ganz oder teilweise in Kurzarbeit befanden und in dem Zeitraum, für den Unterstützung beantragt wird, wieder beschäftigt werden.
- Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer, für die Unterstützung beantragt wird, mit dem gleichen Beschäftigungsgrad (Prozentsatz), mit dem sie vor der Kurzarbeit angestellt waren, wieder beschäftigt werden.
- Weitere Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer, für die Unterstützung beantragt wird, vor dem 1. Oktober 2020 nicht wieder in Kurzarbeit geschickt werden und ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Oktober 2020 nicht durch Kündigung beendet wird.
- Die Unterstützung beträgt NOK 15.000 pro Arbeitnehmer und Monat. Voraussetzung für diesen Unterstützungsbetrag ist, dass – verglichen mit dem jeweiligen Monat des Jahres 2019 – ein Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Monat Juli und/oder August 2020 vorliegt.
- Soweit der Umsatzrückgang in einem Monat geringer ist, wird der Unterstützungsbetrag für den jeweiligen Monat entsprechend gekürzt und mit der Formel (Umsatzrückgang (in Prozent) minus 10 Prozent) x NOK 75.000 berechnet.
- Wenn der Umsatzrückgang in einem Monat 10 % oder weniger als 10 % beträgt, wird demnach für diesen Monat keine Unterstützung gewährt.
- Für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kurzarbeit nicht zu 100 % angestellt waren, wird der monatliche Unterstützungsbetrag entsprechend gekürzt.
- Die Beantragung, Prüfung und Auszahlung der Unterstützung erfolgen – wie bei den anderen Unterstützungsprogrammen – bei und durch die Steuerbehörden.
- Wenn ein Unternehmen Unterstützung aus dem neuen Programm erhält, kann dies durch die Steuerbehörden im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden und ist damit für Dritte einsehbar.
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