Compliance und Unternehmensprüfung
Recht und Gesetz sowie interne Regelungen im Unternehmen
Eine ordnungsgemäße Compliance ist vor allem zur Vermeidung von Haftungsfällen, Schadensersatzklagen und behördlicher Ermittlungsmaßnahmen erforderlich. Ein wesentliches Element der Compliance ist die Überwachung der unternehmensinternen Abläufe. Die Überwachung der unternehmensinternen Abläufe ist außerdem Bestandteil ordnungsgemäßer Unternehmensführung, die für norwegische Gesellschaften im Norwegian Code of Practice for Corporate Governance niedergelegt ist.
Unsere Rechtsanwälte kennen die Anforderungen, die in Norwegen an Compliancesysteme gestellt werden, aus langjähriger Erfahrung mit derartigen Systemen in der Praxis. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Einrichtung, Effektivierung und Pflege der Compliancewerkezeuge wie beispielsweise von internen Richtlinien und Kodizes, Prüfungsabläufen, Meldesystemen und Mitarbeiterschulungen. Darüber hinaus führen wir die Prüfung von Unternehmen auf Übereinstimmung mit Recht und Gesetz sowie die unternehmensinternen Regelungen durch.